Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßig¬keit für Waren, die in der Europäi¬schen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:  kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns oder dem Mitarbeiter des Versanddienstleisters, der die Artikel anliefert. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. Informationen zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht für Waren finden Sie unter europa.eu/youreurope/garantien.

Entscheiden Sie sich bei einem mangelhaften Produkt für eine Reparatur anstelle einer Ersatzlieferung, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einmalig von zwei auf drei Jahre.

Auch für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.